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Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Firma haiccom gegenüber Verbrauchern
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I. Definition, Geltungsbereich 1. Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Verbrauchern. 2. Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Andere Bedingungen erkennt die Firma Haiccom (nachfolgend Lieferant genannt) nur an, wenn sie diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Die folgenden Bedingungen gelten auch dann, wenn der Lieferant in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Bedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführt. 3. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie durch den Lieferanten schriftlich bestätigt sind.
II. Angebote - Angebotsunterlagen, Auftragsbestätigung 1. Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so kann der Lieferant dieses innerhalb von 4 Wochen annehmen. 2. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich der Lieferant Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Die Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch den Lieferanten. 3. Ein Liefervertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung, spätestens mit Lieferung zustande. Die Übermittlung per Datenfernübertragung genügt der Schriftform. Kann der Lieferant durch Vorlage eines Sendeberichts nachweisen, dass er eine Erklärung per Telefax oder Datenfernübertragung abgeschickt hat, wird vermutet, dass dem Besteller die Erklärung zugegangen ist.
III. Vertragsschluss/Rücktritt bei Bestellung per Internet 1. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Lieferant die Bestellung durch seine Auftragsbestätigung annimmt; die Auftragsbestätigung versendet der Lieferant per E-Mail. Wenn der Besteller dem Lieferanten bei seiner Bestellung keine E-Mail-Adresse angegeben hat, kommt der Vertrag erst mit Zusendung der Ware zustande. 2. Der Lieferant behaält sich vor, auch nach Vertragsschluss eine Bonitätsprüfung durchzuführen und bei negativem Ergebnis vom Vertrag zurückzutreten. Den Rücktritt behält der Lieferant sich auch für den Fall vor, dass Datenfehler vorliegen, aufgrund derer der Lieferant die Bestellung nicht ausführen kann.
IV. Widerrufsrecht bei Bestellung per Internet 1. Der Besteller kann seine Bestellung innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Diese Frist beginnt in dem Zeitpunkt, in dem die bestellte Ware beim Besteller eingeht. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Er kann in Textform (Brief, Fax oder E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware erklärt werden, und ist zu richten an:
Firma haiccom International GmbH Obere Birke 13 D-72138 Kirchentellinsfurt
E-Mail: info@haiccom.com
2. Paketversandfähige Ware ist dem Lieferaten an die vorstehende Adresse zurückzusenden. Der Lieferant trägt die Gefahr der Rücksendung und grundsätzlich auch deren Kosten. Die Ware wollte in der selben Versandart an den Lieferanten zurückgesendet werden, die er für die Lieferung gewählt hatte. Zusätzliche Rücksendekosten, die durch die Wahl einer anderen Versandart entstehen, trägt der Lieferant nicht. Umgehend nach Eingang der Ware beim Lieferanten erstattet der Lieferant dem Besteller den Kaufpreis sowie – falls der Besteller die Rücksendung nicht per Lieferung gegen Nachnahme vorgenommen haben – die Kosten der Rücksendung auf das vom Besteller anzugebende Konto. 3. Die Kosten der Rücksendung sind dann vom Besteller zu tragen, wenn – der Warenwert maximal € 40,- beträgt oder – der Warenwert mehr als € 40,- beträgt und der Besteller im Zeitpunkt des Widerrufs den Kaufpreis ganz oder in Höhe einer vereinbarten Anzahlung noch nicht gezahlt hat, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der Bestellung. 4. Für Verschlechterungen der Ware verlangt der Lieferant Wertersatz. Um eine Wertersatzpflicht zu vermeiden, empfiehlt der Lieferant, dass der Besteller innerhalb der Widerrufsfrist die Ware nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Wertersatz braucht der Besteller dann nicht zu leisten, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung zurückzuführen ist, wie sie dem Besteller in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre. 5. Das Widerrufsrecht gemäß vorstehend Ziff. IV. gilt nicht für die Bestellung solcher Ware, die nach den Spezifikationen des Bestellers angefertigt wird oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Bestellers zugeschnitten ist (Sonderanfertigung).
V. Preise – Zahlungsbedingungen 1. Grundlage der Preisberechnung bilden die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Preislisten des Lieferanten. 2. Alle Preise des Lieferanten verstehen sich ab Haiccom Lieferwerk zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, ausschließlich Verpackung, Fracht und Zoll; diese wird gesondert in Rechnung gestellt. 3. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist der Lieferant berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Besteller ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt. 4. Für Kleinaufträge behält sich der Lieferant einen angemessenen Zuschlag vor. 5. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden Zahlungen bei Lieferung, spätestens bei Rechnungseingang fällig. Vorbehaltlich des Widerrufs der Kreditbewilligung sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum zahlbar. Unbeschadet dessen ist der Lieferant jederzeit dazu berechtigt, ohne Angaben von Gründen eine Lieferung von einer Zug-um-Zug-Zahlung abhängig zu machen. Beim Vorliegen wichtiger Gründe kann der Lieferant Vorauskasse bzw. Nachnahmelieferung oder Akkreditivstellung verlangen. 6. Wechsel und Schecks werden ausschließlich erfüllungshalber angenommen. Wechsel darüber hinaus nur nach vorheriger Vereinbarung sowie vorbehaltlich ihrer Diskontierung. Diskontspesen und Zinsen sind zu vergüten. 7. Als Tag des Zahlungseingangs gilt bei allen Zahlungsmitteln der Tag, an dem der Lieferant oder Dritte die gegenüber dem Lieferanten einen Anspruch haben über den Betrag verfügen können. 8. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Lieferanten anerkannt sind. Außerdem ist der Besteller zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch unbestritten ist und auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 9. Sämtliche Zahlungen sind an den Lieferanten und nicht an einen Vertreter des Lieferanten zu leisten. Vertreter sind nur zum Inkasso berechtigt, soweit sie eine entsprechende Vollmacht vorlegen. 10. Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist der Lieferant berechtigt, sämtliche Lieferungen oder Leistungen zurückzubehalten. 11. Bei Zahlungseinstellung, Vollstreckungen gegen den Besteller oder der Beantragung eines Insolvenzverfahrens werden sämtliche Forderungen sofort zur Zahlung fällig.
VI. Eigentumsvorbehalt 1. Der Lieferant behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen bezüglich der Liefergegenstände einschließlich Nebenforderungen wie Fracht u.ä. vor. 2. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch den Lieferanten gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dies wird ausdrücklich durch den Lieferanten schriftlich erklärt. 3. Werden die Liefergegenstände mit anderen, dem Lieferanten nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt der Lieferant das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Besteller verwahrt das Miteigentum für den Lieferanten. 4. Der Besteller darf die Liefergegenstände vor dem Eigentumserwerb weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Besteller den Lieferanten unverzüglich davon zu benachrichtigen und ihm alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung seiner Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf das Eigentum des Lieferanten hinzuweisen.
VII. Lieferungen, Lieferzeit, Liefermengen 1. Die Einhaltung vereinbarter Liefer- und Leistungstermine setzt voraus, dass alle technischen Fragen geklärt sind und Zahlungen oder sonstige Verpflichtungen des Bestellers rechtzeitig vorliegen bzw. erfüllt werden. Geschieht dies nicht, so wird die Frist angemessen verlängert. Lieferfristen werden durch vom Besteller gewünschte Umkonstruktionen und Artikeländerungen gehemmt. Sie beginnen erst wieder zu laufen, wenn die Änderungen vom Besteller freigegeben werden. 2. Der Lieferant wird den Besteller nach Maßgabe seiner Liefermöglichkeiten mit Vertragsware beliefern. 3. Teillieferungen sind zulässig, soweit sich daraus keine Nachteile für den Gebrauch ergeben. 4. Verzögert sich die Lieferung auf Veranlassung des Bestellers, wird die Ware auf Gefahr und Kosten des Bestellers beim Lieferanten verwahrt. 5. Die Lieferfrist verlängert sich bei höherer Gewalt, Streik, unverschuldetem Unvermögen sowie ungünstigen Witterungsverhältnissen um die Dauer der Behinderung. 6. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Lieferant berechtigt, anderweitige Aufträge Dritter vorzuziehen und die Lieferzeit angemessen zu verlängern. Unbeschadet weitergehender Ansprüche ist der Lieferant berechtigt, den ihm insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
VIII. Versand - Gefahrenübergang 1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Der Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Bestellers. Dies gilt auch für Rücksendungen. 2. Packmaterial wird zum Selbstkostenpreis berechnet. 3. Soweit der Lieferant nach der Verpackungsverordnung verpflichtet ist, die zum Transport und/oder zum Verkauf verwendete Verpackung zurückzunehmen, trägt der Besteller die Kosten für den Rücktransport und die angemessenen Kosten der Verwertung oder – soweit dies möglich und vom Lieferant für zweckmäßig erachtet wird die angemessenen Kosten, die zusätzlich für die erneute Verwendung der Verpackung anfallen. Der Besteller verpflichtet sich und bestätigt mit Erteilung seines Auftrages dem Lieferant gegenüber, nicht zurückgesandte Verpackungen, der nach der Verpackungsordnung vorgesehenen Verwertung zuzuführen.
IX. Schutzrechte 1. Der Besteller verpflichtet sich, den Lieferanten von Schutzrechtsbehauptungen Dritter hinsichtlich der gelieferten Produkte unverzüglich in Kenntnis zu setzen und dem Lieferanten auf seine Kosten die Rechtsverteidigung zu überlassen. Der Lieferant ist berechtigt, aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter notwendige Änderungen auf eigene Kosten auch bei ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen. 2. Wird dem Lieferanten die Herstellung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehöriges Schutzrecht untersagt, so ist der Lieferant – sofern der Lieferant die Schutzrechtsverletzung nicht zu vertreten hat – berechtigt, die Arbeiten bis zur Klärung der Rechtslage durch den Besteller und den Dritten einzustellen. Sollte dem Lieferanten durch die Verzögerung die Weiterführung des Auftrages nicht mehr zumutbar sein, so ist der Lieferant zum Rücktritt berechtigt. 3. Der Besteller haftet dem Lieferanten dafür, dass beigestellte Leistungen frei von Schutzrechten Dritter sind und stellt den Lieferanten von allen entsprechenden Ansprüchen Dritter frei. 4. Dem Lieferanten überlassene Zeichnungen und Muster werden auf Wunsch zurückgesandt, andernfalls ist der Lieferant berechtigt, diese 2 Monate nach Abgabe des Angebots zu vernichten. 5. Entwürfe und Konstruktionsvorschläge des Lieferanten dürfen nur mit dessen Genehmigung weitergegeben werden.
X. Sachmängelhaftung / Schadenersatz / Haftung 1. Sofern ein Produkt spezifiziert ist, ist es frei von Sachmängeln, wenn anerkannte fertigungsbedingte Toleranzen eingehalten werden. Es gelten daher auch geringfügig verzogene oder mit kleinen Unebenheiten oder Schönheitsfehlern behaftete Stücke als frei von Sachmängeln. Der Besteller kann sich auf einen von ihm beabsichtigten Verwendungszweck nur dann berufen, wenn dieser ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 2. Der Lieferant haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit geltend macht. 3. Außerdem haftet der Lieferant nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Lieferanten beruhen. 4. Der Lieferant haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern er schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzpflicht auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 5. Der Lieferant haftet außerdem nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. 6. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung egal aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen.
XII. Rücktrittsrecht des Lieferanten Für den Fall eines unvorhergesehenen, vom Lieferant nicht zu vertretenden Ereignisses, welches die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändert oder auf den Betrieb des Lieferanten erheblich einwirkt und für den Fall nachträglich sich herausstellender nicht vom Lieferant vertretender Unmöglichkeit steht dem Lieferant das Recht zu, vom Vertrag ganz oder zum Teil zurückzutreten, es sei denn, dem Besteller ist ein teilweiser Rücktritt nicht zuzumuten. Weitergehende gesetzliche Rücktrittsrechte werden durch diese Regelung nicht berührt.
XIII. Erfüllungsort, anwendbares Recht, sonstiges 1. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist der Geschäftssitz des Lieferanten Erfüllungsort. 2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. 3. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen oder der Teil einer Bestimmung unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen bzw. der übrige Teil der Bestimmung wirksam. 4. Die Vertragssprache ist deutsch. Soweit daneben eine andere Sprache verwendet wird, hat der deutsche Wortlaut Vorrang.
Hinweis gem. § 26 BDSG: Wir speichern personenbezogene Daten unserer Kunden
Stand: Mai 2006
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